Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tierpatenschaften

§ 1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“) gelten für die Übernahme von Tierpatenschaften. Mit einer Tierpatenschaft dokumentiert der Pate seine Verbundenheit mit dem Serengeti-Park Hodenhagen. Die Tierpatenschaft dient dem Wohl der Tiere und zur Unterstützung der Serengeti-Park Hodenhagen GmbH bei ihren tiergärtnerischen Aufgaben. Hinweise zum Datenschutz sind Gegenstand separater Regelungen. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Serengeti-Park nicht an.

§ 2. Abschluss der Patenschaft

( 1 ) Die Patenschaft wird für die Dauer von einem Jahr übernommen.

( 2 ) Die Patenschaft beginnt mit dem Datum des Zahlungseingangs des Jahresbetrages und gilt für ein Jahr.

( 3 ) Patenschaften können über mehrere Jahre laufen. Die Patenschaften müssen jedoch jedes Jahr neu vom Paten im Onlineshop gebucht werden.

§ 3. Zahlung und Zahlungsabwicklung

( 1 ) Eine Zahlung ist, soweit nicht anders vorgesehen per Kreditkarte, PayPal oder Onlineüberweisung möglich. Der Serengeti-Park ist berechtigt die Zahlung auf bestimmte Kreditkartenanbieter zu beschränken.

(2) Der Gesamtpreis ist inklusive aller Gebühren und Kosten bei Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig.

(3) Der Serengeti-Park ist berechtigt sich bei der Zahlungsabwicklung und/oder dem Zahlungsempfang der Dienste bzw. Leistungen Dritter wie externer Dienstleister zu bedienen. In der Abrechnung bzw. den entsprechenden Kontodaten kann daher ein anderer Zahlungsempfänger als Serengeti-Park stehen.

( 4 ) Die Rechnung zur Patenschaft enthält keine Mehrwertsteuer, da die Serengeti-Park Hodenhagen GmbH nach § 4 Nr. 20 a des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit ist.

§ 4. Leistungen

( 1 ) Der Tierpate erhält eine Urkunde und einen Steckbrief seines Patentieres. Weiterhin erhält jeder Pate ein Schild, welches an der Patentafel angebracht wird. Auf dem Schild ist das Tier sowie der Vor- und Nachname des Paten oder der Name der Firma vermerkt. Schilder werden mindestens für die Laufzeit der Patenschaft an der Patentafel angebracht.

( 2 ) Der Tierpate erhält je nach Höhe der Patenschaft folgende Freikarten:

Für Patenschaften bis einschließlich € 100,00 eine Tagesfreikarte für eine Person, von € 150,00 bis € 500,00 zwei Tagesfreikarte für eine Person und bis einschließlich € 2.000,00 vier Tagesfreikarten für eine Person. Die Tageskarten sind nicht personengebunden. Eine Barauszahlung des Tageseintritts ist nicht möglich.

( 3 ) Spezielle Führungen oder Besuche bei dem Patentier sind aus tiergärtnerischen Gründen nicht möglich.

( 4 ) Die Unterhaltung des Schildes (z. B. Reinigung) obliegt der Serengeti-Park Hodenhagen GmbH.

§ 5. Abgabe oder Tod des Patentieres

Verstirbt das Patentier während der Dauer der Patenschaft oder wird es aus Gründen des Tiermanagements von der Serengeti-Park Hodenhagen GmbH abgetreten, so geht die Patenschaft auf ein Tier derselben Art über. Davon setzt die Serengeti-Park Hodenhagen GmbH den Paten in Kenntnis. Sollte kein Tier gleicher Art vorhanden sein, ist der Pate berechtigt, ein anderes Tier der gleichen Preiskategorie auszuwählen. Macht der Pate von diesem Recht kein Gebrauch, ist er nicht berechtigt, den Jahresbetrag für die übernommene Patenschaft zurückzuverlangen.

§ 6. Rechte an dem Tier

Durch die Übernahme der Tierpatenschaft erwirbt der Pate kein Verfügungs- bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht an dem Tier.

§ 7. Werbung/Öffentlichkeitsarbeit

Bei besonderen Patenschaften stellt der Serengeti-Park Unterstützung zur Bewerbung bereit. Bei Veröffentlichungen von Patenschaften durch den Paten in Social Media Kanälen ist der Park zu nennen oder zu verlinken. Eine gewerbliche Veröffentlichung einer Patenschaft durch den Paten sowie damit verbundener Medienpräsenz (Verlinkungen auf Homepages etc.) insbesondere Werbeauftritten u. a. muss eine schriftliche Einwilligung der Serengeti-Park Hodenhagen GmbH eingeholt werden. Dies gilt auch für die Verwendung des Park-Logos und von Fotos, die auf dem Gelände der Serengeti-Park Hodenhagen GmbH aufgenommen wurden.

§ 8. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand

Erfüllungs- und Zahlungsort ist Hodenhagen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist das Amtsgericht Walsrode, sofern der Patenschafts-Vertrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts geschlossen wurde. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 9. Schriftform

( 1 ) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

( 2 ) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sich später als unwirksam herausstellen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt und anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtswirksame Regelung als gewollt und erklärt, die dem Sinn und dem Zweck der unwirksamen Bestimmung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und der im gleichartigen Geschäftsverkehr geltenden Gewohnheiten am nächsten liegt.